Schriftgröße anpassen:  
    Verlinkungen hervorheben:  A

Inobhutnahme

In aller Kürze

  • Aufnahmegruppe
  • Inobhutnahme gem. §§42,42a SGB VIII
  • Kurzunterbringung gem. §34 SGB VIII
  • Mädchen und Jungen ab 12 Jahren
  • Lebensperspektive klären

Aufnahmegruppe ZwischenZeit

Diese Wohnform bietet Hilfe für Mädchen und Jungen im Alter von 12 bis 17 Jahren, die sich in einer Notsituation befinden. Sie können selbst beim zuständigen Jugendamt um Inobhutnahme bitten oder werden aus einer Krise heraus in Obhut genommen.

Gesetzliche Grundlagen einer Unterbringung in der Aufnahmegruppe sind §§34,42,42a SGB VIII

Vereinbarungen Aufnahmegruppe ZwischenZeit

Bitte bringen Sie folgende Vereinbarungen unterschrieben zur Aufnahme mit:

Kommen Sie gerne auf uns zu

Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail, damit wir alles Weitere besprechen und einen Termin für ein erstes Gespräch vereinbaren können.